Samstag, 3. März 2012

Tarife und Meldefrist

Sie möchten ein Werk von Gottfried Glechner oder einen Teil davon in Ihrer Veranstaltung öffentlich verwenden? 
Darüber freuen wir uns. Gleichzeitig ersuchen wir Sie, in Ihrem eigenen Interesse unten stehende Richtlinien zu beachten, und wünschen Ihnen dann eine erfolgreiche Veranstaltung:
  •  Alle Werke sind urheberrechtlich geschützt, d.h. jede Verbreitung oder öffentliche Verwendung, ob mündlich vor Publikum, oder durch Vorführen eines Ton- oder Filmdokuments, oder schriftlich oder durch Verbreitung per Radio, TV oder im Internet ist nur mit schriftlicher Erlaubnis gestattet.
  • Die Absicht ein Werk zu verwenden soll uns spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin bekannt gegeben werden. Solange von uns keine schriftliche Erlaubnis erteilt wurde, gilt die Verwendung von Werken oder Werkteilen in der Veranstaltung als nicht genehmigt.
  • Die Tarife werden von uns frei nach Grundsätzen ähnlich der AKM festgesetzt. Die Berechnung erfolgt nach Textlänge und Dauer der Werksverwendung (Minuten), sowie der Eckdaten der Veranstaltung (Saalgröße etc.) durch den Veranstalter.   >> Veranstaltungsabsicht melden und Erlaubnis anfordern
  • Sonderregelung für Oberösterreich: Im Raum OÖ. werden keine  Lizenzen für mündliche Werkverwendung erteilt. Sie können aber Vortragende aus der Familie über uns buchen >> Mail  Diese Einschränkung wurde notwendig als Reaktion auf in OÖ. betriebenes hartnäckiges verbandsmäßig organisiertes Mobbing verbunden mit gewohnheits- und tlw. gewerbsmäßigen  Urheberrechtsverletzungen >> Presseaussendung von Radio FRO   oder  >> TV-Interview Dorf TV ab Minute 38:50
  • Folgen bei Verletzungen des Urheberrechts >> Allgemeines zum Urheberrecht
  • Allfälliger Dispens >> Dispens

>> Gottfried Glechner homepage
>> Allgemeines zum Urheberrecht
>> Sie wollen eine Veranstaltungserlaubnis oder vorher genauere Information? >> Kontakt

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